Gibt es in Deutschland eine vorläufige Patentanmeldung?
Patentoria-Team
Auf Basis der zitierten Quellen · Aktualisiert am 16.08.2026
Nein. Eine vorläufige Patentanmeldung, oft auch provisorische Patentanmeldung genannt, gibt es im deutschen Patentrecht nicht. Der Begriff stammt aus den USA, wo die provisional application ein eigenes Verfahren ist. Im deutschen Patentgesetz kommt das Wort an keiner Stelle vor. Was es gibt, ist etwas anderes, das im Ergebnis oft gemeint ist: das Prioritätsjahr. Du reichst eine ganz normale Patentanmeldung beim Deutschen Patent- und Markenamt ein, elektronisch für 40 Euro, und sicherst dir damit den Anmeldetag. Innerhalb von zwölf Monaten kannst du dieselbe Erfindung noch einmal anmelden und dabei den früheren Tag beanspruchen. Das nennt sich innere Priorität und steht in § 40 Abs. 1 PatG. Diese Lösung hat aber zwei Haken, die kaum jemand dazuschreibt. Erstens gilt deine erste Anmeldung als zurückgenommen, sobald du die Priorität erklärst (§ 40 Abs. 5 PatG). Du behältst also nicht beide. Zweitens deckt die Priorität nur das ab, was in der ersten Anmeldung deutlich offenbart war (§ 40 Abs. 3 PatG). Alles, was du damals nur angedeutet hast, bekommt den frühen Tag nicht. Wer die erste Anmeldung schnell und ungenau selbst schreibt, merkt das erst ein Jahr später, wenn nichts mehr zu ändern ist.
Patentoria ist der deutsche Patent-Check: in 24 Stunden zeigt er dir auf Basis echter EPO-Daten, ob sich ein Patent lohnt und was deine Idee wert ist. Server in Frankfurt, verschlüsselt, keine Rechtsberatung.
Woher der Irrtum kommt
Der Begriff geistert seit Jahren durch deutsche Foren. In einem Forenbeitrag von 2005, der bis heute weit oben in den Suchergebnissen steht, wird die "provisorische Patentanmeldung" für 60 Euro empfohlen. Solche Beiträge werden bis heute gelesen, und sie werden auch von KI-Assistenten weitergegeben, die das Datum nicht mitliefern.
Der Grund für die Verwechslung ist nachvollziehbar. In den USA gibt es die provisional application wirklich: ein eigenes, formlos gehaltenes Verfahren, das ein Jahr Schutz der Priorität gibt. Wer das liest und auf Deutschland überträgt, landet bei einem Wort, das es hier nicht gibt.
Praktisch heißt das: Wenn du beim DPMA anrufst und nach einer "vorläufigen Anmeldung" fragst, kann dir niemand eine geben. Es gibt nur die normale Anmeldung.
Was das deutsche Recht stattdessen kennt
Das Prioritätsjahr macht im Ergebnis das, was die meisten meinen. § 40 Abs. 1 PatG gibt dir zwölf Monate ab dem Anmeldetag einer früheren Patent- oder Gebrauchsmusteranmeldung beim DPMA, um dieselbe Erfindung noch einmal zum Patent anzumelden und dabei den früheren Tag zu beanspruchen.
Ein Beispiel, damit klar wird, wofür das gut ist. Du meldest im März deine Halterung an, so wie du sie gebaut hast. Im Oktober merkst du beim Testen, dass eine zweite Variante mit einem Federgelenk viel besser funktioniert. Du kannst im Februar darauf eine neue Anmeldung machen, die beide Varianten umfasst, und für den Teil, der schon im März drinstand, den Märztag behalten.
Das ist der ganze Trick. Kein Sonderverfahren, keine Sonderformulare, keine Sondergebühr.
Haken 1: Die erste Anmeldung ist danach weg
Sobald du die Priorität erklärst, gilt die frühere Anmeldung als zurückgenommen, wenn sie noch beim DPMA anhängig ist (§ 40 Abs. 5 PatG). Du hast danach also nicht zwei Anmeldungen, sondern eine.
Eine Ausnahme steht im selben Absatz, und sie ist praktisch wertvoll: Das gilt nicht, wenn die frühere Anmeldung ein Gebrauchsmuster war.
- Erste Anmeldung war ein Patent: Du erklärst im Februar die Priorität. Die Märzanmeldung gilt als zurückgenommen. Übrig bleibt die neue.
- Erste Anmeldung war ein Gebrauchsmuster: Du erklärst im Februar die Priorität. Das Gebrauchsmuster bleibt bestehen. Du hast danach ein eingetragenes Gebrauchsmuster und eine laufende Patentanmeldung.
Haken 2: Die Priorität deckt nur, was du klar beschrieben hast
Das ist der Punkt, an dem die schnell selbst geschriebene Anmeldung kippt. Die Priorität kann nur für die Merkmale beansprucht werden, die in den Unterlagen der früheren Anmeldung deutlich offenbart sind (§ 40 Abs. 3 PatG). Deutlich offenbart, nicht angedeutet.
Bleiben wir bei der Halterung.
- Zählt: In der Märzanmeldung steht beschrieben und gezeichnet, dass die Halterung über ein Federgelenk gedämpft wird. Im Februar beanspruchst du dafür den Märztag. Das geht.
- Zählt nicht: In der Märzanmeldung steht nur "die Halterung kann auch gedämpft ausgeführt werden", ohne zu sagen wie. Das Federgelenk taucht erstmals im Februar auf. Für dieses Merkmal bekommst du den Märztag nicht, sondern den Februartag. Und alles, was dazwischen veröffentlicht wurde, zählt dafür als Stand der Technik.
Die Formalie, an der es oft scheitert
Zwei Dinge aus § 40 Abs. 4 PatG, die schnell übersehen werden.
- Die Priorität kann nur innerhalb von zwei Monaten nach dem Anmeldetag der späteren Anmeldung in Anspruch genommen werden.
- Die Prioritätserklärung gilt erst dann als abgegeben, wenn du das Aktenzeichen der früheren Anmeldung angegeben hast. Ohne Aktenzeichen ist sie nicht wirksam, auch wenn du sie fristgerecht abgeschickt hast.
Was der Anmeldetag konkret kostet
Die Zahlen aus dem Gebührenverzeichnis des Deutschen Patent- und Markenamts.
- Elektronische Patentanmeldung, inklusive zehn Patentansprüchen: 40 Euro.
- Anmeldung in Papierform, inklusive zehn Ansprüchen: 60 Euro.
Damit erklärt sich auch der Forenmythos
Die 60 Euro aus dem Beitrag von 2005 gibt es wirklich. Es ist die Gebühr für eine Patentanmeldung auf Papier, nicht der Preis eines Sonderverfahrens. Die Zahl stimmt, der Begriff dahinter nicht.
Zwei Fristen gehören dazu, weil sie in derselben Falle liegen. Die Anmeldegebühr muss innerhalb von drei Monaten nach dem Anmeldetag beim DPMA eingegangen sein, sonst gilt die Anmeldung per Gesetz als zurückgenommen. Und das DPMA verschickt dafür keine Rechnung und keine Zahlungserinnerung. Wenn du dir den Anmeldetag sicherst und die Zahlung vergisst, ist der Tag wieder weg.
Was du daraus praktisch mitnimmst
Diese Übersicht stellt keine Rechtsberatung dar. Sie erklärt die Rechtslage allgemein und ersetzt keine Prüfung deines Einzelfalls durch eine Patentanwältin oder einen Patentanwalt.
- Es gibt kein billiges Sonderverfahren, das dir ein Jahr Bedenkzeit schenkt. Es gibt die normale Anmeldung und das Prioritätsjahr.
- Die 40 Euro sichern dir den Anmeldetag wirklich. Das ist der wahre Kern des alten Forenratschlags.
- Was die 40 Euro nicht sichern, ist alles, was du nicht deutlich beschrieben hast. Die Qualität der ersten Beschreibung entscheidet, wie viel dein früher Tag am Ende wert ist.
- Bevor du überhaupt anmeldest, lohnt die Frage, ob die Erfindung neu ist und ob sich der Aufwand trägt. Ein gesicherter Anmeldetag für etwas, das es schon gibt, bleibt trotzdem wertlos.
Bald kannst du das für deine eigene Idee herausfinden
Der Patentoria Patent-Check prüft auf Basis echter EPO-Patentdaten, ob sich deine Idee lohnt und was sie wert ist. Er ist noch nicht öffentlich. Bis dahin findest du hier weiter ehrliche Antworten, ohne Anmeldung und ohne Verkaufsmasche.
Mehr Antworten lesenQuellen
- § 40 PatG, innere Priorität (Abs. 1, 3, 4 und 5) · abgerufen am 16.08.2026
- Patentgesetz, Volltext (Prüfung: kein Vorkommen einer vorläufigen Anmeldung) · abgerufen am 16.08.2026
- DPMA, Gebühren für Patentschutz · abgerufen am 16.08.2026
Häufige Fragen
Gibt es eine provisorische Patentanmeldung in Deutschland?
Nein. Weder "vorläufige" noch "provisorische Patentanmeldung" kommen im deutschen Patentgesetz vor. Der Begriff stammt aus dem US-Recht, wo die provisional application ein eigenes Verfahren ist. In Deutschland gibt es die normale Anmeldung und das Prioritätsjahr nach § 40 PatG.
Was ist das Prioritätsjahr?
Zwölf Monate ab dem Anmeldetag einer früheren Patent- oder Gebrauchsmusteranmeldung beim DPMA, in denen du dieselbe Erfindung erneut zum Patent anmelden und dabei den früheren Tag beanspruchen kannst (§ 40 Abs. 1 PatG).
Kann ich meine Anmeldung im Prioritätsjahr noch verbessern?
Du kannst eine neue, bessere Anmeldung einreichen. Den früheren Tag bekommen aber nur die Merkmale, die in der ersten Anmeldung deutlich offenbart waren (§ 40 Abs. 3 PatG). Neu hinzugefügte Merkmale bekommen den neuen Tag.
Bleibt meine erste Anmeldung bestehen?
In der Regel nicht. Sie gilt mit der Prioritätserklärung als zurückgenommen, wenn sie noch anhängig ist (§ 40 Abs. 5 PatG). Eine Ausnahme gilt, wenn die frühere Anmeldung ein Gebrauchsmuster war: dann bleibt sie bestehen.
Was kostet es, sich den Anmeldetag zu sichern?
Die elektronische Patentanmeldung beim DPMA kostet 40 Euro inklusive zehn Patentansprüchen, in Papierform 60 Euro. Die Gebühr muss innerhalb von drei Monaten nach dem Anmeldetag eingegangen sein, sonst gilt die Anmeldung als zurückgenommen. Das DPMA verschickt dafür keine Rechnung.
Warum liest man in Foren von 60 Euro für eine provisorische Anmeldung?
Weil die Zahl zufällig stimmt, aber zum falschen Begriff gehört. 60 Euro ist die Anmeldegebühr für eine Patentanmeldung in Papierform. Ein eigenes vorläufiges Verfahren dafür gibt es im deutschen Recht nicht.
Weiterlesen
Patentoria ist ein deutsches Tech-Unternehmen, das Erfindern in 24 Stunden eine ehrliche Einschätzung liefert, ob sich ein Patent lohnt und was ihre Idee wert ist, auf Basis echter Patentdaten (EPO). Server in Frankfurt (EU), Übertragung verschlüsselt, keine Rechtsberatung.