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Was kostet es, ein Patent anzumelden?

Patentoria-Team

Auf Basis der zitierten Quellen · Aktualisiert am 17.08.2026

Die Amtsgebühren sind viel niedriger, als die meisten denken. Beim Deutschen Patent- und Markenamt kostet die elektronische Anmeldung eines Patents 40 Euro, inklusive zehn Patentansprüchen. Der Prüfungsantrag ohne vorherige Recherche kostet 350 Euro. Bis zu einem geprüften deutschen Patent zahlst du an das Amt also rund 390 Euro. Diese beiden Schritte musst du aber nicht zusammen bezahlen: den Prüfungsantrag kannst du bis zu sieben Jahre nach der Anmeldung stellen (§ 44 Abs. 2 PatG), sodass 40 Euro genügen, um dir zunächst den Anmeldetag zu sichern. Danach kommen ab dem dritten Schutzjahr Jahresgebühren dazu, die klein anfangen und mit den Jahren steigen: 70 Euro im dritten und vierten Jahr, 100 Euro im fünften, 150 Euro im sechsten. Teuer wird ein Patent aus einem anderen Grund: durch die Patentanwältin oder den Patentanwalt, die die Anmeldung ausarbeiten. Genau dieser Teil kostet je nach Umfang mehrere tausend Euro, und er taucht in keiner Gebührentabelle auf. Wer also liest, ein Patent koste 8.000 bis 15.000 Euro, sieht die Gesamtrechnung mit anwaltlicher Ausarbeitung, nicht die Gebühren des Amtes. Ein Gebrauchsmuster ist deutlich günstiger: 30 Euro für die elektronische Anmeldung, weil es ohne inhaltliche Prüfung eingetragen wird. Eine Zahl gehört noch in jede Kostenrechnung: 2025 hat das DPMA 45.839 Prüfungsverfahren abgeschlossen und 24.475 Erteilungen veröffentlicht, also 53,4 Prozent (DPMA, Aktuelle Statistiken Patente, Stand 24.02.2026). Rund die Hälfte der Prüfungsgebühren endet damit nicht in einem erteilten Patent. Die restlichen 46,6 Prozent sind aber nicht alles Ablehnungen: darin stecken auch zurückgezogene Anmeldungen und solche, die als zurückgenommen gelten, weil eine Gebühr nicht gezahlt wurde.

Patentoria ist der deutsche Patent-Check: in 24 Stunden zeigt er dir auf Basis echter EPO-Daten, ob sich ein Patent lohnt und was deine Idee wert ist. Server in Frankfurt, verschlüsselt, keine Rechtsberatung.

Die Zahl, die niemand klar hinschreibt

Wenn du "Patent anmelden Kosten" googelst, bekommst du meistens eine Spanne von mehreren tausend Euro. Das ist nicht falsch, aber es beantwortet die Frage nicht, weil zwei völlig verschiedene Dinge in einen Topf geworfen werden.

Das Amt ist der billige Teil. Wer das weiß, plant anders.

  • Was das Amt kostet: feste Gebühren, öffentlich, für jeden gleich. Ein paar hundert Euro.
  • Was die anwaltliche Ausarbeitung kostet: freies Honorar, hängt vom Aufwand ab. Hier entstehen die tausende Euro.

Die Amtsgebühren beim DPMA, vollständig

Alle Zahlen aus dem Gebührenverzeichnis des Deutschen Patent- und Markenamts.

  • Anmeldegebühr bei elektronischer Anmeldung, inklusive zehn Patentansprüchen: 40 Euro. Für jeden weiteren Anspruch kommen 20 Euro dazu.
  • Anmeldegebühr in Papierform, inklusive zehn Ansprüchen: 60 Euro. Jeder weitere Anspruch kostet 30 Euro.
  • Rechercheantrag, freiwillig: 300 Euro.
  • Prüfungsgebühr, wenn du vorher einen Rechercheantrag gestellt hast: 150 Euro.
  • Prüfungsgebühr ohne vorherigen Rechercheantrag: 350 Euro.
  • Einspruchsverfahren: 200 Euro.

Zwei Wege, einmal durchgerechnet

Rechne beide Wege einmal durch, das ist aufschlussreich. Ohne Recherche: 40 plus 350 macht 390 Euro. Mit Recherche: 40 plus 300 plus 150 macht 490 Euro.

Der Recherche-Weg kostet also nur 100 Euro mehr und du erfährst vorher, was das Amt an Stand der Technik gefunden hat.

Die Jahresgebühren, ab dem dritten Schutzjahr

Die ersten vier Jahresgebühren summieren sich auf 390 Euro. Das ist genau derselbe Betrag, den du bis zum geprüften Patent an Anmelde- und Prüfungsgebühr zahlst.

Eine Besonderheit, die selten erwähnt wird: Die Jahresgebühren verringern sich um die Hälfte, wenn du eine Lizenzbereitschaftserklärung nach § 23 Abs. 1 PatG abgibst, also öffentlich erklärst, dass du bereit bist, Lizenzen zu vergeben. Aus 70 Euro werden dann 35, aus 150 Euro werden 75.

  • 3. Patentjahr: 70 Euro
  • 4. Patentjahr: 70 Euro
  • 5. Patentjahr: 100 Euro
  • 6. Patentjahr: 150 Euro
  • 7. Patentjahr: 210 Euro
  • 8. bis 20. Patentjahr: weiter steigend, die genauen Beträge stehen im Kostenmerkblatt des DPMA

Der billigste Weg: 40 Euro jetzt, die teure Entscheidung später

Das ist der Punkt, den fast kein Ratgeber deutlich sagt, und er verändert die ganze Rechnung: Anmeldung und Prüfung sind zwei getrennte Schritte, und du musst sie nicht zusammen bezahlen.

Mit der Anmeldung sicherst du dir den Anmeldetag. Ab diesem Tag zählt deine Erfindung als angemeldet, und niemand anderes kann dieselbe Erfindung mit einem späteren Datum vor dir schützen. Das kostet dich elektronisch 40 Euro.

Den Prüfungsantrag kannst du danach bis zu sieben Jahre nach Einreichung der Anmeldung stellen, so steht es in § 44 Abs. 2 PatG. In dieser Zeit kannst du testen, ob deine Erfindung überhaupt jemanden interessiert, ob du einen Lizenzpartner findest, ob sich ein Markt zeigt. Erst wenn die Antwort ja lautet, zahlst du die 350 Euro Prüfungsgebühr und gibst gegebenenfalls Geld für anwaltliche Hilfe aus.

Für jemanden, der privat und aus eigener Tasche anmeldet, ist das der wichtigste Hebel überhaupt. Du kaufst dir Zeit statt Sicherheit, und Zeit ist hier deutlich billiger.

Und jetzt der Haken, den du kennen musst, bevor du dich darauf verlässt.

Aufgeschoben heißt hier also nicht aufgehoben, sondern: du entscheidest später, aber nicht unbegrenzt und nicht allein.

  • Nicht nur du kannst die Prüfung beantragen. § 44 Abs. 2 PatG erlaubt den Antrag ausdrücklich auch "jedem Dritten". Ein Wettbewerber, dem deine Anmeldung im Weg ist, kann die Prüfung also anstoßen, und du kannst das nicht verhindern. Der Dritte wird dadurch zwar nicht am Prüfungsverfahren beteiligt, aber das Verfahren läuft.
  • Einmal angestoßen, läuft es weiter. Nach § 44 Abs. 5 PatG wird das Prüfungsverfahren auch dann fortgesetzt, wenn der Antrag auf Prüfung zurückgenommen wird.
  • Geheim bleibt deine Erfindung dabei nicht. Nach 18 Monaten wird die Anmeldung offengelegt, unabhängig davon, ob geprüft wird oder nicht. Wer wartet, wartet also nicht im Verborgenen.
  • Die sieben Jahre sind eine harte Grenze. Verstreichen sie ohne Prüfungsantrag, ist der Zug abgefahren.

Zwei Fristen, die dich dein Patent kosten können

Das DPMA verschickt keine Rechnungen und keine Zahlungserinnerungen. Du bekommst nach der Anmeldung nur eine Empfangsbestätigung mit deinem Aktenzeichen. Alles Weitere musst du selbst im Kalender haben.

Erste Frist: Die Anmeldegebühr muss innerhalb von drei Monaten nach dem Anmeldetag beim DPMA eingegangen sein. Sonst gilt deine Anmeldung per Gesetz als zurückgenommen (§ 6 Abs. 2 PatKostG). Nicht "wird abgelehnt", sondern gilt als nie gestellt.

Zweite Frist: Ab dem dritten Schutzjahr musst du die Jahresgebühren unaufgefordert zahlen. Zahlst du zu spät, kommt ein Verspätungszuschlag von 50 Euro dazu, und wenn du auch die Nachfrist verstreichen lässt, erlischt das Patent.

Das DPMA warnt außerdem ausdrücklich vor teilweise irreführenden Zahlungsaufforderungen. Wenn dir nach einer Anmeldung eine Rechnung ins Haus flattert, die offiziell aussieht, prüfe sehr genau, von wem sie kommt.

Das Gebrauchsmuster: der günstige Weg

Wenn deine Erfindung ein Gegenstand ist und kein Verfahren, ist das Gebrauchsmuster die deutlich billigere Variante.

Über die volle Laufzeit von zehn Jahren zahlst du an Amtsgebühren also 30 plus 210 plus 350 plus 530, zusammen 1.120 Euro.

Warum es so viel günstiger ist: Das Gebrauchsmuster wird ohne Prüfung auf Neuheit und erfinderischen Schritt eingetragen. Du sparst die Prüfungsgebühr, bekommst dafür aber ein ungeprüftes Recht.

Auch hier gilt die Drei-Monats-Frist für die Anmeldegebühr, und auch hier verschickt das DPMA keine Rechnungen.

  • Anmeldegebühr bei elektronischer Anmeldung: 30 Euro
  • Anmeldegebühr in Papierform: 40 Euro
  • Recherchegebühr, für die Eintragung nicht erforderlich: 250 Euro
  • 1. Aufrechterhaltungsgebühr nach 3 Jahren: 210 Euro
  • 2. Aufrechterhaltungsgebühr nach 6 Jahren: 350 Euro
  • 3. Aufrechterhaltungsgebühr nach 8 Jahren: 530 Euro
  • Löschungsantrag: 300 Euro

Warum in Ratgebern trotzdem 8.000 bis 15.000 Euro stehen

Weil dort die Gesamtrechnung gemeint ist, und der größte Posten darin ist nicht das Amt, sondern die Ausarbeitung.

Eine Patentanmeldung ist ein technisch-juristisches Dokument. Die Patentansprüche entscheiden darüber, wie breit dein Schutz am Ende ist, und ob er im Streitfall hält. Diese Ansprüche formuliert normalerweise eine Patentanwältin oder ein Patentanwalt, und dieses Honorar ist frei vereinbar, richtet sich nach dem Aufwand und steht in keiner Gebührentabelle.

Dazu kommen je nach Vorhaben weitere Posten: eine professionelle Recherche zum Stand der Technik, Zeichnungen, Übersetzungen, und wenn du ins Ausland willst, die Gebühren jedes einzelnen Amtes.

Zwei ehrliche Schlussfolgerungen daraus. Erstens: Anmelden ist billig, gut anmelden ist teuer. Du kannst rein rechtlich selbst anmelden und zahlst dann nur die Amtsgebühren. Ob das klug ist, hängt davon ab, wie viel für dich davon abhängt, dass die Ansprüche halten.

Zweitens: Der teuerste Fehler ist nicht die Gebühr, sondern die falsche Entscheidung. Wer mehrere tausend Euro in eine Anmeldung steckt, deren Erfindung gar nicht neu ist, verliert das Geld komplett. Die Gebührentabelle ist nicht dein Risiko.

Was du klären solltest, bevor du irgendetwas zahlst

Die Reihenfolge, die Geld spart, ist immer dieselbe. Erstens: Ist die Erfindung überhaupt neu? Das kannst du kostenlos selbst anschauen, in DEPATISnet vom DPMA und in Espacenet vom Europäischen Patentamt. Zweitens: Lohnt sich der Aufwand wirtschaftlich? Ein Schutzrecht ist nur so viel wert wie der Markt, den es abschirmt. Erst dann: welcher Schutz, und mit welcher Hilfe.

Genau bei den ersten beiden Fragen hilft Patentoria. Für 14,99 Euro bekommst du eine datenbasierte Ersteinschätzung auf Basis echter Patentdaten: eine Einschätzung dazu, wie es um die Neuheit steht, ein orientierender Wertbereich und eine Einordnung, welcher Weg zu deiner Situation passt. Die Methodik orientiert sich an dem Vorgehen, wie es die DIN 77100 für die Patentbewertung beschreibt.

Wir sind keine Kanzlei und geben keine Rechtsberatung. Aber wir geben dir eine Grundlage, damit du nicht mehrere tausend Euro ausgibst, bevor du die zwei Fragen oben beantwortet hast.

Alle Gebühren in diesem Beitrag stammen aus dem Gebührenverzeichnis des DPMA und geben den dort veröffentlichten Stand wieder. Gebühren können sich ändern, prüfe vor einer Anmeldung immer den aktuellen Stand beim DPMA. Dieser Beitrag ist keine Rechtsberatung; er gibt allgemeine Informationen wieder und bewertet keinen Einzelfall.

Bald kannst du das für deine eigene Idee herausfinden

Der Patentoria Patent-Check prüft auf Basis echter EPO-Patentdaten, ob sich deine Idee lohnt und was sie wert ist. Er ist noch nicht öffentlich. Bis dahin findest du hier weiter ehrliche Antworten, ohne Anmeldung und ohne Verkaufsmasche.

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Häufige Fragen

Was kostet eine Patentanmeldung beim DPMA?

Die elektronische Anmeldung kostet 40 Euro inklusive zehn Patentansprüchen, jeder weitere Anspruch 20 Euro. In Papierform sind es 60 Euro und 30 Euro je weiterem Anspruch. Dazu kommt die Prüfungsgebühr: 350 Euro ohne vorherigen Rechercheantrag oder 150 Euro, wenn du vorher einen Rechercheantrag über 300 Euro gestellt hast. Bis zum geprüften Patent zahlst du dem Amt also rund 390 Euro.

Warum liest man überall von 8.000 bis 15.000 Euro?

Weil dort die Gesamtkosten gemeint sind, inklusive der Ausarbeitung durch eine Patentanwältin oder einen Patentanwalt. Dieses Honorar ist frei vereinbar und steht in keiner Gebührentabelle. Die Amtsgebühren des DPMA sind nur ein kleiner Teil der Gesamtrechnung.

Muss ich Anmeldung und Prüfung sofort zusammen bezahlen?

Nein. Das sind zwei getrennte Schritte. Mit der Anmeldung für 40 Euro sicherst du dir den Anmeldetag. Den Prüfungsantrag kannst du bis zu sieben Jahre nach Einreichung der Anmeldung stellen (§ 44 Abs. 2 PatG). So kannst du erst prüfen, ob deine Erfindung wirtschaftlich trägt, und die 350 Euro plus mögliche Anwaltskosten später ausgeben.

Kann ich mit dem Prüfungsantrag wirklich sieben Jahre warten?

Du kannst, aber du entscheidest nicht allein. § 44 Abs. 2 PatG erlaubt den Prüfungsantrag ausdrücklich auch jedem Dritten, also zum Beispiel einem Wettbewerber. Ist das Verfahren einmal angestoßen, läuft es nach § 44 Abs. 5 PatG auch dann weiter, wenn der Antrag zurückgenommen wird. Unabhängig davon wird deine Anmeldung nach 18 Monaten offengelegt. Wer wartet, wartet also nicht unbemerkt.

Kann ich ein Patent ohne Anwalt anmelden?

Rechtlich ja, dann zahlst du nur die Amtsgebühren. Die entscheidende Frage ist eine andere: Die Patentansprüche bestimmen, wie breit dein Schutz ist und ob er im Streitfall hält. Wie viel davon abhängt, entscheidet, ob sich professionelle Hilfe lohnt.

Was kostet ein Gebrauchsmuster?

Die elektronische Anmeldung kostet 30 Euro, in Papierform 40 Euro. Eine Recherche kostet 250 Euro, ist für die Eintragung aber nicht erforderlich. Für die Aufrechterhaltung zahlst du 210 Euro nach drei Jahren, 350 Euro nach sechs und 530 Euro nach acht Jahren. Über die vollen zehn Jahre sind das 1.120 Euro an Amtsgebühren.

Wann muss ich die Anmeldegebühr bezahlen?

Innerhalb von drei Monaten nach dem Anmeldetag. Geht sie nicht rechtzeitig beim DPMA ein, gilt deine Anmeldung per Gesetz als zurückgenommen (§ 6 Abs. 2 PatKostG). Das DPMA verschickt dafür keine Rechnung und keine Erinnerung, du musst die Frist selbst im Blick haben.

Was kosten die Jahresgebühren für ein Patent?

Sie beginnen mit dem dritten Schutzjahr und steigen: 70 Euro im dritten, 70 Euro im vierten, 100 Euro im fünften, 150 Euro im sechsten und 210 Euro im siebten Patentjahr. Für das achte bis zwanzigste Jahr stehen die Beträge im Kostenmerkblatt des DPMA. Wer eine Lizenzbereitschaftserklärung nach § 23 Abs. 1 PatG abgibt, zahlt nur die Hälfte.

Was ist die Gebühr von 200 Euro für das Einspruchsverfahren?

Das ist die Gebühr, die eine andere Person zahlt, um dein bereits erteiltes Patent anzugreifen (Nr. 313 600 des Gebührenverzeichnisses zum PatKostG). Innerhalb von neun Monaten nach der Veröffentlichung der Erteilung kann jede Person Einspruch erheben, nicht nur ein Wettbewerber mit nachgewiesenem Interesse (§ 59 Abs. 1 PatG). Der Einspruch kann nur auf die Widerrufsgründe des § 21 PatG gestützt werden, zum Beispiel darauf, dass die Erfindung nicht neu ist. Wird das Patent widerrufen, gelten seine Wirkungen als von Anfang an nicht eingetreten (§ 21 Abs. 3 PatG). Konkret heißt das: du zahlst 40 Euro Anmeldung, 350 Euro Prüfung, dazu Jahresgebühren und Ausarbeitung, und ein Dritter braucht 200 Euro und einen begründeten Schriftsatz, um das alles wieder aufzumachen.

Wie wahrscheinlich ist es, dass mein Patent überhaupt erteilt wird?

2025 hat das DPMA 45.839 Prüfungsverfahren abgeschlossen und 24.475 Erteilungen veröffentlicht, also 53,4 Prozent (DPMA, Aktuelle Statistiken Patente, Stand 24.02.2026). 2024 lag der Wert mit 23.944 von 45.263 bei 52,9 Prozent. Für deine Kostenplanung heißt das: die Prüfungsgebühr von 350 Euro ist eine Ausgabe mit offenem Ausgang. Die restlichen 46,6 Prozent sind allerdings nicht alles Ablehnungen durch das Amt, sondern zu einem Teil zurückgezogene Anmeldungen und solche, die als zurückgenommen gelten.

Was passiert, wenn ich eine Jahresgebühr vergesse?

Du hast nach Fälligkeit zwei Monate, um zuschlagsfrei zu zahlen, und danach bis zum Ablauf des sechsten Monats nach Fälligkeit, um die Gebühr zusammen mit einem Verspätungszuschlag von 50 Euro nachzuzahlen (§ 7 Abs. 1 PatKostG). Verstreicht auch diese Frist, erlischt das Patent.

Patentoria ist ein deutsches Tech-Unternehmen, das Erfindern in 24 Stunden eine ehrliche Einschätzung liefert, ob sich ein Patent lohnt und was ihre Idee wert ist, auf Basis echter Patentdaten (EPO). Server in Frankfurt (EU), Übertragung verschlüsselt, keine Rechtsberatung.