Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Beta des Patent-Checks
Stand: 02.11.2026
§ 1 Worum es geht
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die kostenlose Beta des Patent-Checks auf patentoria.eu und für das Nutzerkonto, das du dafür anlegst. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen für den kostenpflichtigen Patent-Check gelten während der Beta nicht.
(2) Anbieter ist die Patentoria UG (haftungsbeschränkt), Kaiser-Wilhelm-Ring 82, 55118 Mainz, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Mainz unter HRB 54982, vertreten durch den Geschäftsführer Pablo Rodriguez Ascencio, E-Mail kontakt@patentoria.eu (nachfolgend "Patentoria").
(3) Die Beta richtet sich an Volljährige. Bist du jünger als 18 Jahre, nutze den Patent-Check bitte nur mit Zustimmung deiner Eltern.
(4) Vertragssprache ist Deutsch.
§ 2 Was die Beta ist
(1) Die Beta ist eine Testphase. Der Patent-Check ist während der Beta kostenlos: Der Preis beträgt 0,00 €. Du gehst keine Zahlungspflicht ein, es entsteht kein Abonnement, und die Beta geht nicht automatisch in einen kostenpflichtigen Vertrag über.
(2) Weil es eine Testphase ist, können einzelne Funktionen fehlen, sich ändern oder zeitweise nicht verfügbar sein.
(3) Patentoria kann die Beta jederzeit für die Zukunft beenden. Berichte, die bis dahin bereitgestellt wurden, bleiben nach § 7 abrufbar.
§ 3 Leistungen
(1) Du beschreibst deine Erfindung über ein geführtes Formular. Patentoria wertet die Beschreibung aus und stellt dir einen Bericht bereit. Der Bericht enthält:
1. eine Einschätzung zur Patentierbarkeit sowie ähnliche Patentdokumente, 2. einen geschätzten Wertbereich, 3. eine Einordnung von Marktgröße und Segment, 4. eine Darstellung dessen, was Erfinder in einer vergleichbaren Lage in der Regel tun, 5. nächste Schritte.
(2) Für den Abgleich mit dem Stand der Technik nutzt Patentoria öffentlich zugängliche Patentdaten, insbesondere des Europäischen Patentamts (EPA). Angaben zu ähnlichen Patenten beruhen auf diesen Daten; eine Schätzung tritt nicht an ihre Stelle. Sind die Patentdaten nicht erreichbar, wird die Auswertung ausgesetzt und später automatisch fortgesetzt. Sind sie 48 Stunden nach dem Absenden weiterhin nicht erreichbar, beendet Patentoria die Auswertung ohne Bericht und informiert dich per E-Mail.
(3) Die Auswertung erfolgt datenbasiert und mit KI-Unterstützung. Der Bericht ist eine Einschätzung auf Grundlage deiner Angaben und der zum Zeitpunkt der Erstellung verfügbaren öffentlichen Patentdaten, keine amtliche Recherche und keine rechtsverbindliche Auskunft. Er sagt kein bestimmtes Ergebnis zu: insbesondere weder die Erteilung eines Schutzrechts, noch das Erreichen eines geschätzten Werts, noch die Vollständigkeit der Recherche gegenüber allen weltweit vorhandenen Dokumenten. Alle Wertangaben sind unverbindliche Richtwerte.
(4) Ergibt die Auswertung, dass der beschriebene Gegenstand dem Patentschutz nicht zugänglich ist, zum Beispiel weil es sich um eine reine Geschäftsmethode handelt, entfallen die darauf aufbauenden Abschnitte. Der Bericht erläutert dann, welche anderen Schutzmöglichkeiten bestehen.
(5) Der Bericht wird dir direkt nach deiner Bestellung auf der Website angezeigt und ist über dein Nutzerkonto abrufbar (§ 7). Damit ist er bereitgestellt. Als PDF-Datei bekommst du ihn zusätzlich, wenn du die Fragen am Ende des Berichts abschickst (§ 5 Abs. 2).
(6) Solange Patentoria den Ideenanker anbietet, erhältst du mit deiner Bestellung zusätzlich deinen Ideenanker: eine PDF-Datei mit deiner Beschreibung, so wie du sie eingereicht hast, sowie Datum und Uhrzeit nach der Uhr des Servers von Patentoria (deutsche Zeit). Die Datei ist über dein Nutzerkonto abrufbar. Ihren digitalen Fingerabdruck (SHA-256) bekommst du per E-Mail. Der Ideenanker belegt, welcher Text zu welchem Zeitpunkt bei Patentoria vorlag. Er ist kein Schutzrecht, gibt dir keinen Vorrang vor einer früheren Anmeldung und belegt weder, dass die Idee von dir stammt, noch, dass ein Dritter sie von dir hat. Wie viel er in einem Verfahren beweist, entscheidet das Gericht oder das Amt. Patentoria löscht die Datei und den Fingerabdruck zwölf Monate nach Bereitstellung des Berichts. Bewahre deine Kopie und die E-Mail deshalb selbst auf.
§ 4 Was Patentoria nicht ist
(1) Patentoria ist keine Rechtsanwalts- oder Patentanwaltskanzlei und erbringt keine Rechtsdienstleistung. Der Bericht ordnet allgemein ein und trifft keine rechtliche Bewertung des Einzelfalls. Er ersetzt keine anwaltliche Prüfung im Einzelfall.
(2) Patentoria meldet keine Schutzrechte an, verfasst keine Patentansprüche und vertritt dich nicht gegenüber dem DPMA, dem EPA oder anderen Ämtern.
(3) Der Bericht trifft keine Aussage darüber, welche Vergütung dir im Fall einer Arbeitnehmererfindung zusteht. Er weist lediglich darauf hin, dass ein Anspruch nach § 9 ArbnErfG bestehen kann.
(4) Während der Beta vermittelt Patentoria keine Kontakte zu Kanzleien.
§ 5 Fragen am Ende des Berichts und PDF-Datei
(1) Am Ende des Berichts stellen wir dir Fragen, zum Beispiel wie hilfreich der Bericht war, was dir der Patent-Check wert wäre und ob ein kostenloses Erstgespräch mit einem Patentanwalt für dich ein hilfreicher nächster Schritt wäre. Ob du die Fragen abschickst, entscheidest du. Schickst du sie ab, ist nur die Bewertung von 1 bis 5 nötig. Alle anderen Fragen kannst du auslassen.
(2) Schickst du die Fragen am Ende eines Berichts ab, speichert Patentoria diesen Bericht nach § 7 Abs. 1, und du kannst ihn als PDF-Datei herunterladen, solange er abrufbar ist. Schickst du sie nicht rechtzeitig ab, löscht Patentoria den Bericht nach § 7 Abs. 2.
(3) Für die PDF-Datei und für die Speicherung deines Berichts musst du kein Häkchen setzen: weder für einen Erfahrungsbericht noch für Kontakt oder E-Mails. Was du antwortest, hat darauf keinen Einfluss.
(4) Beantwortest du die Frage zum Erstgespräch mit Ja, entsteht dadurch kein Vertrag, und während der Beta meldet sich deshalb niemand bei dir. Deine Antwort hilft uns nur, dieses Angebot aufzubauen.
(5) Zeitweise bieten wir für das Abschicken der Fragen zusätzlich ein Dankeschön an. Was es ist und unter welchen Bedingungen, steht direkt bei den Fragen und unter patentoria.eu/aktion.
(6) Hast du einen Patent-Check mit einer früheren Fassung dieser Bedingungen bestellt, gilt für ihn weiter die Fassung, die du damals akzeptiert hast. Sein Bericht wird nicht nach § 7 Abs. 2 gelöscht.
§ 6 Vertragsschluss und Nutzerkonto
(1) Für den Patent-Check brauchst du ein kostenloses Nutzerkonto. Deine Zugangsdaten hältst du geheim.
(2) Du gibst dein Angebot ab, indem du das Formular ausfüllst, auf der Bestellseite die beiden Hinweise bestätigst und die Schaltfläche "Kostenlos bestellen" betätigst. Der angezeigte Preis beträgt 0,00 €, eine Zahlungspflicht entsteht nicht. Bis zur Bestellung kannst du deine Eingaben jederzeit über "Zurück" korrigieren. Der Vertrag kommt zustande, wenn Patentoria die Bestellung bestätigt. Das geschieht direkt auf der Seite "Bestellung bestätigt". Zusätzlich bestätigen wir dir den Eingang unverzüglich per E-Mail, zusammen mit diesen Bedingungen.
(3) Patentoria speichert den Vertragstext. Diese Bedingungen kannst du auf patentoria.eu jederzeit abrufen, speichern und ausdrucken.
(4) Du kannst dein Nutzerkonto jederzeit löschen lassen. Eine E-Mail an kontakt@patentoria.eu genügt.
§ 7 Abruf, Speicherung und Löschung des Berichts
(1) Hast du die Fragen am Ende des Berichts abgeschickt, steht der Online-Zugang zum Bericht für zwölf Monate ab Bereitstellung zur Verfügung. Danach wird der Bericht nach Maßgabe der Datenschutzerklärung gelöscht.
(2) Während der Beta speichert Patentoria einen Bericht nur, wenn du die Fragen am Ende abschickst. Dafür hast du 48 Stunden ab dem Zeitpunkt, an dem du den fertigen Bericht zum ersten Mal öffnest. Das Ende dieser Frist zeigt dir der Bericht oben an. Öffnest du ihn nicht, endet die Frist 30 Tage nach Bereitstellung. Schickst du die Fragen bis zum Ende der Frist nicht ab, löscht Patentoria den Bericht und die Beschreibung deiner Erfindung zu diesem Patent-Check. Dein Ideenanker (§ 3 Abs. 6) bleibt davon unberührt.
(3) Die PDF-Datei (§ 5 Abs. 2) ist die dauerhafte Fassung des Berichts. Wir empfehlen dir, sie herunterzuladen und zu speichern, bevor der Online-Zugang endet.
(4) Der Bericht bildet den Stand zum Zeitpunkt der Erstellung ab. Patentoria schuldet keine spätere inhaltliche Aktualisierung.
§ 8 Deine Angaben
(1) Die Qualität der Einschätzung hängt von deiner Beschreibung ab. Beschreibe deine Erfindung nach bestem Wissen und so konkret wie möglich.
(2) Reiche keine Inhalte ein, an denen Dritte Rechte haben, die du nicht offenlegen darfst, zum Beispiel Unterlagen deines Arbeitgebers.
§ 9 Vertraulichkeit
(1) Patentoria behandelt deine Erfindungsbeschreibung streng vertraulich. Es gilt ergänzend die Vertraulichkeitserklärung, die dir vor dem Patent-Check angezeigt wird.
(2) Zur Erbringung der Leistung setzt Patentoria Dienstleister als Auftragsverarbeiter ein, die vertraglich zur Vertraulichkeit verpflichtet sind. Einzelheiten, insbesondere zu Empfängern und zur Übermittlung in Drittländer, stehen in der Datenschutzerklärung unter patentoria.eu/datenschutz.
(3) Der Abgleich deiner Erfindung mit dem Stand der Technik durch Patentoria erfolgt vertraulich und stellt keine öffentliche Offenbarung im Sinne des Art. 54 EPÜ dar.
(4) Die Vertraulichkeitspflicht gilt, bis die Erfindung geschützt ist, längstens jedoch fünf Jahre ab Einreichung.
§ 10 Widerrufsbelehrung
Widerrufsrecht. Wenn du Verbraucher bist, hast du das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsschlusses. Um dein Widerrufsrecht auszuüben, musst du uns (Patentoria UG (haftungsbeschränkt), Kaiser-Wilhelm-Ring 82, 55118 Mainz, Telefon +49 173 3103743, kontakt@patentoria.eu) mittels einer eindeutigen Erklärung, zum Beispiel einer E-Mail, über deinen Entschluss informieren. Du kannst dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist. Zur Wahrung der Frist reicht es aus, dass du die Mitteilung vor Ablauf der Frist absendest.
Du kannst dein Widerrufsrecht auch online über die Schaltfläche "Vertrag widerrufen" auf patentoria.eu ausüben. Wenn du diese Online-Funktion nutzt, übermitteln wir dir auf einem dauerhaften Datenträger, zum Beispiel per E-Mail, unverzüglich eine Eingangsbestätigung mit dem Inhalt deiner Widerrufserklärung sowie dem Datum und der Uhrzeit ihres Eingangs.
Folgen des Widerrufs. Die Beta ist kostenlos. Durch den Widerruf entstehen dir keine Kosten, und es ist nichts zu erstatten.
Erlöschen des Widerrufsrechts. Dein Widerrufsrecht erlischt, wenn wir die Dienstleistung vollständig erbracht haben und wir mit der Ausführung erst begonnen haben, nachdem du dazu deine ausdrückliche Zustimmung gegeben und gleichzeitig bestätigt hast, dass du dein Widerrufsrecht mit vollständiger Vertragserfüllung verlierst. Diese Zustimmung gibst du auf der Bestellseite. Dein Nutzerkonto kannst du unabhängig davon jederzeit löschen lassen (§ 6 Abs. 4).
§ 11 Haftung
(1) Patentoria haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
(2) Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet Patentoria nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, also einer Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung du regelmäßig vertrauen darfst. In diesem Fall ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
(3) Die Begrenzung nach Absatz 2 gilt nicht, soweit der Schaden darin besteht, dass die Schutzfähigkeit deiner Erfindung durch eine Pflichtverletzung von Patentoria verloren geht. Insoweit haftet Patentoria nach den gesetzlichen Vorschriften.
(4) Patentoria haftet nicht dafür, dass ein Schutzrecht tatsächlich erteilt wird, dass ein geschätzter Wert erreicht wird oder dass eine Recherche jedes relevante Dokument erfasst. Patentoria haftet auch nicht für Rechtsverluste, die daraus entstehen, dass du deine Erfindung selbst öffentlich machst, Fristen versäumst oder Meldepflichten gegenüber deinem Arbeitgeber oder deiner Hochschule nicht einhältst.
(5) Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.
§ 12 Nutzungsrechte am Bericht
(1) Du darfst den Bericht zeitlich unbeschränkt für eigene Zwecke nutzen, auch gegenüber Beratern, Kanzleien und Kapitalgebern.
(2) Die Rechte an der Erfindung selbst bleiben bei dir. Patentoria erwirbt daran keine Rechte.
(3) Eine Veröffentlichung oder Weitergabe des Berichts als eigenes Produkt ist nicht gestattet.
§ 13 Beschwerden und Schlussbestimmungen
(1) Beschwerden richtest du an kontakt@patentoria.eu. Jede Beschwerde wird einzeln geprüft.
(2) Patentoria ist zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle nicht verpflichtet und nicht bereit.
(3) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Zwingende Verbraucherschutzvorschriften des Staates, in dem du deinen gewöhnlichen Aufenthalt hast, bleiben unberührt.
(4) Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam.
Anlage · Muster-Widerrufsformular
(Wenn du den Vertrag widerrufen willst, dann fülle bitte dieses Formular aus und sende es zurück.)
An Patentoria UG (haftungsbeschränkt), Kaiser-Wilhelm-Ring 82, 55118 Mainz, kontakt@patentoria.eu:
Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über den Kauf der folgenden Waren (*) / die Erbringung der folgenden Dienstleistung (*)
Bestellt am (*) / erhalten am (*)
Name des/der Verbraucher(s)
Anschrift des/der Verbraucher(s)
Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier)
Datum
(*) Unzutreffendes streichen.