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Wie wahrscheinlich ist es, dass mein Patent erteilt wird?

Patentoria-Team

Auf Basis der zitierten Quellen · Aktualisiert am 18.08.2026

Etwa jede zweite Prüfung endet mit einem Patent. Die Rechnung dazu kannst du selbst nachvollziehen, denn beide Zahlen stehen in der Jahresstatistik des Deutschen Patent- und Markenamts: 2025 wurden 45.839 Prüfungsverfahren abgeschlossen und 24.475 Erteilungen veröffentlicht. 24.475 von 45.839 sind 53,4 Prozent (gerechnet aus der Statistik des DPMA, Stand 24.02.2026). Für 2024 lauten dieselben beiden Zahlen 23.944 von 45.263, also 52,9 Prozent. Der Wert ist damit stabil und kein Ausreißer. Wichtig ist, was die anderen 46,6 Prozent sind: nicht lauter Ablehnungen. Darin stecken auch Anmeldungen, die jemand freiwillig zurückgezogen hat, und Anmeldungen, die als zurückgenommen gelten, weil eine Gebühr nicht bezahlt wurde. Wer die Zahl als "fast die Hälfte wird abgelehnt" liest, liest sie falsch. Und die Sache endet nicht mit der Erteilung: Neun Monate lang nach der Veröffentlichung der Erteilung kann jede beliebige Person gegen dein Patent Einspruch erheben (§ 59 Abs. 1 PatG). Das kostet sie 200 Euro. Diese Angaben sind allgemeine Information und stellen keine Rechtsberatung dar.

Patentoria ist der deutsche Patent-Check: in 24 Stunden zeigt er dir auf Basis echter EPO-Daten, ob sich ein Patent lohnt und was deine Idee wert ist. Server in Frankfurt, verschlüsselt, keine Rechtsberatung.

Die Zahl, die es wirklich gibt, und die Rechnung dahinter

Das DPMA veröffentlicht jedes Jahr eine Tabelle, in der zwei Zeilen zusammen deine Frage beantworten. Wir rechnen hier nichts Eigenes aus, wir teilen nur die eine Zahl durch die andere. Für 2025 sieht die Tabelle so aus:

  • Patentanmeldungen: 62.050
  • Eingegangene Prüfungsanträge: 45.628
  • Abgeschlossene Prüfungsverfahren: 45.839
  • davon veröffentlichte Erteilungen: 24.475

Zwei Jahre nebeneinander

24.475 von 45.839 sind 53,4 Prozent. Für 2024 lauten dieselben beiden Zeilen 23.944 von 45.263, also 52,9 Prozent. Zwei Jahre, fast derselbe Wert: die Quote schwankt nicht wild von Jahr zu Jahr.

Ein Hinweis zur Sauberkeit der Rechnung, weil er wichtig ist. Die abgeschlossenen Verfahren eines Jahres sind nicht dieselben Anmeldungen wie die Anmeldungen desselben Jahres. Zwischen Anmeldung und Abschluss der Prüfung liegen typischerweise Jahre. Die 53,4 Prozent sind also eine Momentaufnahme des Amts, keine Nachverfolgung deines Jahrgangs. Es ist trotzdem die beste Zahl, die es öffentlich gibt, und die beiden Ausgangszahlen kommen vom Amt selbst.

Warum du im Netz 30, 60 und 80 Prozent findest

Wenn du diese Frage in eine Suchmaschine oder in einen Chat eingibst, bekommst du heute drei Zahlen, die nicht zusammenpassen. Alle drei sind erklärbar, und keine davon beantwortet deine Frage.

Etwa 60 Prozent. Diese Zahl stimmt, gilt aber für das Europäische Patentamt, nicht für das deutsche. Das sind zwei verschiedene Ämter mit verschiedenen Verfahren. Wenn du beim DPMA anmeldest, ist die europäische Quote schlicht die Antwort auf eine andere Frage.

Vielleicht 30 Prozent. Diese Zahl steht in einem Ratgeberartikel von 2020, und im Originaltext steht das Wort "vielleicht" davor. Es ist also eine ausdrücklich als Schätzung gekennzeichnete Vermutung, sechs Jahre alt, ohne Quellenangabe.

Unsere Erteilungsquote: 80 Prozent. Diese Zahl stammt von einer Kanzlei und bezieht sich auf deren eigene 47 Anmeldungen. Das ist eine ehrlich ausgewiesene Eigenstatistik, aber es ist die Quote eines Anbieters mit 47 Fällen, nicht die Quote des Amts mit 45.839 Fällen.

Und eine vierte Aussage, die schlicht falsch ist

Es kursiert außerdem, dass "etwa 18 Monate nach dem Einreichen die Patenterteilung erfolgt" und das Patent "inhaltlich nicht geprüft" werde. Für eine deutsche Patentanmeldung stimmt das nicht. Hier werden zwei Dinge verwechselt:

  • Was nach 18 Monaten passiert: deine Anmeldung wird veröffentlicht. Jeder kann sie lesen. Das ist die Offenlegung.
  • Was NICHT nach 18 Monaten passiert: die Erteilung. Dafür braucht es einen Prüfungsantrag, und die Prüfung ist eine inhaltliche Prüfung.
  • Das Schutzrecht, das ohne inhaltliche Prüfung auf Neuheit und erfinderischen Schritt eingetragen wird, ist das Gebrauchsmuster (§ 8 Abs. 1 Satz 2 GebrMG). Nicht das Patent.

Was die 46,6 Prozent wirklich sind

Nicht erteilt klingt nach abgelehnt. Ist es aber nicht. In dieser Gruppe stecken sehr verschiedene Geschichten, und nur eine davon ist eine Niederlage.

Das zählt als nicht erteilt, ist aber keine Ablehnung: Du hast die Anmeldung selbst zurückgezogen. Ein Beispiel: du meldest einen Halter für E-Bike-Akkus an, und im ersten Bescheid siehst du drei ältere Schriften, die deiner sehr nahe kommen. Du ziehst zurück, statt drei Jahre lang zu streiten. Zweites Beispiel derselben Sorte: die Jahresgebühr für das dritte Patentjahr ist fällig, du zahlst sie nicht, weil das Projekt eingeschlafen ist. Deine Anmeldung gilt dann als zurückgenommen, und niemand hat je inhaltlich über deine Erfindung entschieden.

Das zählt als nicht erteilt und ist eine echte Ablehnung: Die Prüfungsstelle kommt zu dem Ergebnis, dass die Erfindung nicht neu ist oder auf keiner erfinderischen Tätigkeit beruht, und weist die Anmeldung zurück.

Für deine Entscheidung ist der Unterschied groß. Die Quote sagt dir nicht, wie oft das Amt Nein sagt. Sie sagt dir, wie oft ein Verfahren nicht in einem Patent endet, aus allen Gründen zusammen, einschließlich der Gründe, die bei dir liegen und die du steuerst.

Die Quote sagt fast nichts über DEINE Anmeldung

53,4 Prozent ist ein Durchschnitt über 45.839 Verfahren. In diesem Topf liegt Bosch mit 4.109 Anmeldungen im selben Jahr neben einem Einzelerfinder mit einer einzigen. Ein Durchschnitt aus einem Konzern mit eigener Patentabteilung und dir am Küchentisch ist als Prognose für dich fast wertlos.

Was deine eigene Chance verschiebt, ist etwas anderes:

  • Ob es deine Erfindung schon gibt. Das ist die Hürde, an der es in der Praxis am häufigsten scheitert, und es ist die einzige, die du zum Teil selbst prüfen kannst, bevor du Geld ausgibst.
  • Wie eng oder breit du deine Ansprüche formulierst. Ein sehr breiter Anspruch wird eher angegriffen, ein sehr enger wird eher erteilt und ist dafür weniger wert. Das ist die Abwägung, für die es die anwaltliche Ausarbeitung gibt.
  • Ob du im Verfahren mitarbeitest. Auf einen Bescheid muss man antworten. Wer nicht antwortet, landet in den 46,6 Prozent, ohne dass jemals jemand inhaltlich gegen ihn entschieden hätte.

Ein Gedanke aus der Finanzwelt, und warum er hier nur eine Vermutung ist

Ein persönlicher Einschub von Pablo Rodriguez, Gründer von Patentoria. Er ist Wirtschaftsingenieur und hat vor Patentoria in der Unternehmensfinanzierung gearbeitet. Das Folgende ist seine Einordnung und keine Aussage des Amts.

In der Finanzwelt fällt ein Zusammenhang immer wieder auf: was leicht zu bekommen ist, ist selten das, wofür sich jemand reißt. Einen Dispokredit räumt dir deine Bank in ein paar Minuten ein, und genau deshalb ist er für keinen Investor interessant. Eine Unternehmensanleihe, für die ein Unternehmen monatelang Unterlagen zusammenstellen und eine Prüfung durchlaufen muss, ist am Ende die Sache, über die überhaupt geredet wird. Die Hürde davor macht das Papier nicht besser. Sie sagt aber etwas darüber, wie viele davon es geben kann.

Auf Patente übertragen wäre der Gedanke: je anspruchsvoller ein Verfahren, desto weniger Schutzrechte derselben Art laufen am Ende herum. Den Unterschied siehst du im deutschen Recht direkt nebeneinander. Ein Gebrauchsmuster ist wenige Wochen nach der Anmeldung eingetragen und wird auf Neuheit und erfinderischen Schritt gar nicht geprüft (§ 8 Abs. 1 Satz 2 GebrMG). Ein Patent kann Jahre dauern und wird inhaltlich geprüft.

Und jetzt die Einschränkung, die genauso wichtig ist wie der Gedanke selbst, sonst zieht man aus der Zahl oben den falschen Schluss. Die 53,4 Prozent messen Schwierigkeit gar nicht. Ein großer Teil der anderen Hälfte sind zurückgezogene und nicht bezahlte Anmeldungen, also Entscheidungen der Anmelder und keine Urteile des Amts. Aus dieser Quote lässt sich deshalb nicht ableiten, was ein einzelnes Patent wert ist. Eine allgemeine Regel, dass ein schwer erteiltes Patent mehr wert sei, gibt es nicht. Was ein Schutzrecht wert ist, entscheidet der Markt dahinter und nicht die Mühe davor.

Auch die Erteilung ist kein Endpunkt: neun Monate, 200 Euro

Das ist der Teil, den fast niemand erzählt, und er gehört zu einer ehrlichen Antwort dazu. Dein Patent ist erteilt. Und dann gilt der Wortlaut des Gesetzes: Innerhalb von neun Monaten nach der Veröffentlichung der Erteilung kann jeder gegen das Patent Einspruch erheben (§ 59 Abs. 1 PatG).

Jeder heißt jeder. Nicht nur ein Konkurrent, nicht nur jemand mit einem nachgewiesenen Interesse. Die einzige Ausnahme betrifft die widerrechtliche Entnahme, also den Fall, dass dir jemand die Erfindung weggenommen hat: da darf nur der Verletzte Einspruch erheben. Ein Einspruch kostet 200 Euro (Nr. 313 600 des Gebührenverzeichnisses zum Patentkostengesetz).

Stell dir die Zahlen nebeneinander, denn darin liegt der Punkt. Du zahlst 40 Euro Anmeldegebühr und 350 Euro Prüfungsgebühr, dazu Jahresgebühren ab dem dritten Jahr, dazu das Honorar für die Ausarbeitung, dazu meist mehrere Jahre Verfahren. Ein Dritter, der das alles wieder aufmachen will, braucht 200 Euro und einen begründeten Schriftsatz innerhalb von neun Monaten.

Der Einspruch ist aber kein Joker

Damit hier kein falscher Schrecken entsteht: Ein Einspruch kann nur auf die Widerrufsgründe des § 21 PatG gestützt werden, und die sind abschließend aufgezählt. In verständlichem Deutsch sind es diese vier:

  • Die Erfindung ist gar nicht patentfähig, zum Beispiel weil sie nicht neu ist.
  • Das Patent beschreibt die Erfindung nicht so vollständig, dass eine Fachfrau sie nachbauen könnte.
  • Der wesentliche Inhalt wurde jemand anderem ohne dessen Einwilligung weggenommen.
  • Das Patent geht inhaltlich über das hinaus, was ursprünglich eingereicht wurde. Beispiel: du hast in der Anmeldung ein Federgelenk beschrieben und willst im Verfahren daraus ein beliebiges elastisches Gelenk machen. Das ist unzulässig erweitert.

Was passiert, wenn der Einspruch durchgeht

Das Gesetz formuliert die Folge härter als fast überall sonst: Mit dem Widerruf gelten die Wirkungen des Patents und der Anmeldung als von Anfang an nicht eingetreten (§ 21 Abs. 3 PatG). Also nicht ab heute ungültig, sondern so, als hätte es das Patent nie gegeben.

Betreffen die Widerrufsgründe nur einen Teil, wird das Patent mit einer entsprechenden Beschränkung aufrechterhalten (§ 21 Abs. 2 PatG). Du behältst dann einen kleineren Rest.

Was das praktisch für dich heißt, ohne Drama: die neun Monate nach der Erteilung sind ein Fenster, in dem du besser noch nicht dein ganzes Geschäftsmodell auf das Patent gestellt hast. Wer im dritten Monat nach der Erteilung einen Exklusivvertrag über zehn Jahre unterschreibt, wettet darauf, dass die restlichen sechs Monate ruhig bleiben.

Was das für deine Entscheidung heißt

Drei Sätze, die man sich merken kann.

  • Etwa jede zweite Anmeldung, die geprüft wird, endet in einem Patent. Das ist kein Lotterielos und auch keine Sicherheit.
  • Der größte Teil davon entscheidet sich vorher, nicht im Amt. Ob es deine Erfindung schon gibt, ist die Frage, die den Ausschlag gibt, und sie lässt sich zum Teil beantworten, bevor du Geld ausgibst.
  • Die Erteilung ist ein Etappenziel, kein Ziel. Danach kommen neun Monate Einspruchsfrist und die Jahresgebühren, die mit der Zeit steigen.

Wo Patentoria in diese Frage passt

Wenn du beim zweiten Punkt stehst und nicht weißt, wie du anfangen sollst: Patentoria gibt dir für 14,99 Euro eine datenbasierte Ersteinschätzung, wie es um das Schutzpotenzial deiner Idee voraussichtlich steht, auf Basis echter Patentdaten. Das ersetzt keine anwaltliche Prüfung im Einzelfall, es kommt davor, damit du mit einer Grundlage in dieses Gespräch gehst.

Diese Einschätzung stellt keine Rechtsberatung dar. Patentoria ist keine Rechts- oder Patentanwaltskanzlei.

Bald kannst du das für deine eigene Idee herausfinden

Der Patentoria Patent-Check prüft auf Basis echter EPO-Patentdaten, ob sich deine Idee lohnt und was sie wert ist. Er ist noch nicht öffentlich. Bis dahin findest du hier weiter ehrliche Antworten, ohne Anmeldung und ohne Verkaufsmasche.

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Häufige Fragen

Wie hoch ist die Erteilungsquote beim DPMA?

53,4 Prozent für 2025. Die Rechnung stammt aus zwei Zeilen der Jahresstatistik des Deutschen Patent- und Markenamts: 45.839 abgeschlossene Prüfungsverfahren und 24.475 veröffentlichte Erteilungen (gerechnet aus der Statistik des DPMA, Stand 24.02.2026). Für 2024 ergeben dieselben beiden Zeilen 23.944 von 45.263, also 52,9 Prozent. Die restlichen rund 47 Prozent sind nicht alles Ablehnungen: darin sind auch zurückgezogene Anmeldungen und solche, die als zurückgenommen gelten, weil eine Gebühr nicht gezahlt wurde.

Stimmt es, dass 60 Prozent der Patente erteilt werden?

Diese Zahl gilt für das Europäische Patentamt, nicht für das Deutsche Patent- und Markenamt. Für deutsche Anmeldungen beim DPMA ergibt die Jahresstatistik 24.475 Erteilungen bei 45.839 abgeschlossenen Prüfungsverfahren, also 53,4 Prozent für 2025 (Stand 24.02.2026). Es sind zwei verschiedene Ämter mit verschiedenen Verfahren.

Kann mein Patent nach der Erteilung noch gekippt werden?

Ja. Innerhalb von neun Monaten nach der Veröffentlichung der Erteilung kann jede Person Einspruch gegen das Patent erheben (§ 59 Abs. 1 PatG). Nur bei widerrechtlicher Entnahme ist es allein der Verletzte. Die Gebühr beträgt 200 Euro (Nr. 313 600 des Gebührenverzeichnisses zum Patentkostengesetz). Der Einspruch kann nur auf die Widerrufsgründe des § 21 PatG gestützt werden. Wird das Patent widerrufen, gelten seine Wirkungen als von Anfang an nicht eingetreten (§ 21 Abs. 3 PatG).

Wird ein deutsches Patent inhaltlich geprüft?

Ja, aber nur, wenn ein Prüfungsantrag gestellt wird. Die Veröffentlichung der Anmeldung nach 18 Monaten ist keine Erteilung, sondern nur die Offenlegung. Das Schutzrecht, das ohne inhaltliche Prüfung auf Neuheit und erfinderischen Schritt eingetragen wird, ist das Gebrauchsmuster (§ 8 Abs. 1 Satz 2 GebrMG).

Was passiert mit den Anmeldungen, die nicht erteilt werden?

Sie verteilen sich auf drei Gruppen: zurückgewiesene Anmeldungen, freiwillig zurückgenommene Anmeldungen und Anmeldungen, die als zurückgenommen gelten, etwa weil eine Gebühr nicht gezahlt wurde. Nur die erste Gruppe ist eine inhaltliche Ablehnung durch das Amt.

Patentoria ist ein deutsches Tech-Unternehmen, das Erfindern in 24 Stunden eine ehrliche Einschätzung liefert, ob sich ein Patent lohnt und was ihre Idee wert ist, auf Basis echter Patentdaten (EPO). Server in Frankfurt (EU), Übertragung verschlüsselt, keine Rechtsberatung.